Die Frau blickt selbstbewusst in die Kamera. Denn sie weiß, dass sie starke Partner hat, wenn es um gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit geht. Denn noch immer verdienen Frauen weniger als Männer, was klar gegen das Gesetz verstößt. Eine sachliche Rechtfertigung gibt es nicht. Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeiterkammer stärken Frauen, die gegen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern ankämpfen. Nutze auch du deine Kräfte. © P. Rigaud, AdobeStock
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Faire Einkommen für Frauen

Frauen verdienen immer noch weniger als Männer. Der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Stundenlöhnen von Männern und Frauen liegt bei fast 20 Prozent. Das ist nicht ok. Und es verstößt klar gegen das Gesetz. Denn wenn es keine sachliche Rechtfertigung gibt, darf es keinen Einkommensunterschied bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit geben.

Du vermutest, dass du weniger verdienst, als dir zusteht? Mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer hast du starke Partner an deiner Seite, wenn es um Gerechtigkeit beim Einkommen und Gehaltsverhandlungen geht.

Wie du „Deine Drei“ für Einkommensgerechtigkeit nutzen kannst

Der Betriebsrat hat ein umfassendes Einsichtsrecht in die Lohn- und Gehaltsunterlagen. Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten sind zudem verpflichtet, alle zwei Jahre einen Einkommensbericht zu erstellen und mit dem Betriebsrat zu besprechen. Du vermutest, dass du für die gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger bezahlt bekommst als dein Kollege, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt?


„Ich verdiene mehr, da faire Einkommen kein Geschlecht kennen.“ © P. Rigaud, AdobeStock

Die Gewerkschaft holt bei den Kollektivvertragsverhandlungen alljährlich für die Beschäftigten ein Einkommensplus heraus – unabhängig vom Geschlecht. Für die individuelle Gehaltsverhandlung mit dem Chef bietet die Gewerkschaft Frauen nun zusätzlich ein Online-Trainingsprogramm. In fünf Runden gibt es dabei praktische Verhandlungstipps.


Die Arbeiterkammer steht dir mit ihrem Wissen zur Seite. Im Einzelfall ist oft strittig, was als sachliche Rechtfertigung einer unterschiedlichen Entlohnung gelten darf.